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            <title>Mitgliederversammlung 17. Juni 2024: Anträge</title>
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                <title>Mitgliederversammlung 17. Juni 2024: Anträge</title>
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            </image><item>
                        <title>A2: Änderung der Finanzordnung</title>
                        <link>https://kv_le.antragsgruen.de/mv_20240617/anderung-der-finanzordnung-3239</link>
                        <author>Paula Piechotta, Marco Tiedtke (dort beschlossen am: 10.06.2024)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung beschließt eine Änderung des §14 der Finanzordnung des Kreisverbandes von:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Der Monatsbeitrag für alle Mitglieder sollte ein Prozent des auf den Monat umgelegten Nettoeinkommens des Mitgliedes, mindestens jedoch 6,- € im Monat betragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Über den Mitgliedsbeitrag befindet die Kreisversammlung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Der Mindestbeitrag kann auf formlosen Antrag des Mitgliedes an den Vorstand für ein Jahr auf bis zu 3,- € ermäßigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. In besonderen Härtefällen kann der Vorstand weitere Ermäßigungen des Mindestbeitrages verfügen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Der Antrag auf Ermäßigung des Mindestbeitrages ist jährlich erneut zu stellen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>in nachfolgenden Text</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Die Mitglieder haben die Pflicht, regelmäßig Beiträge zu bezahlen. Die Höhe des Beitrages soll ein Prozent des auf den Monat umgelegten Nettoeinkommens des Mitgliedes betragen. Dabei ist der Betrag von 6€ nicht zu unterschreiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Über den Mitgliedsbeitrag befindet die Mitgliederversammlung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Über Ausnahmen und Beitragsermäßigungen unter 6 € entscheidet der Vorstand auf formlosen Antrag.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. In besonderen Härtefällen kann der Vorstand weitere Ermäßigungen des Mindestbeitrages verfügen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Der Antrag auf Ermäßigung des Mindestbeitrages ist jährlich erneut zu stellen</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mdl.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 20 Jun 2024 18:42:25 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B4: Wahlkampf Nachtragshaushalt</title>
                        <link>https://kv_le.antragsgruen.de/mv_20240617/wahlkampf-nachtragshaushalt-627</link>
                        <author>Vorstand (dort beschlossen am: 05.06.2024)</author>
                        <guid>https://kv_le.antragsgruen.de/mv_20240617/wahlkampf-nachtragshaushalt-627</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/mv_20240617/wahlkampf-nachtragshaushalt-627/embeddedpdf?file=%2Fmv_20240617%2Fwahlkampf-nachtragshaushalt-627%2Fviewpdf%3FsectionId%3D36025"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 14 Jun 2024 11:54:22 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B3: Erläuterung zum Nachtragshaushalt</title>
                        <link>https://kv_le.antragsgruen.de/mv_20240617/erklarung-zum-nachtragshaushalt-30670</link>
                        <author>Jonathan Wiencke (Schatzmeister)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/mv_20240617/erklarung-zum-nachtragshaushalt-30670/embeddedpdf?file=%2Fmv_20240617%2Ferklarung-zum-nachtragshaushalt-30670%2Fviewpdf%3FsectionId%3D36025"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 14 Jun 2024 11:52:31 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B2: Nachtragshaushalt 2024</title>
                        <link>https://kv_le.antragsgruen.de/mv_20240617/nachtragshaushalt-2024-8567</link>
                        <author>Vorstand (dort beschlossen am: 05.06.2024)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/mv_20240617/nachtragshaushalt-2024-8567/embeddedpdf?file=%2Fmv_20240617%2Fnachtragshaushalt-2024-8567%2Fviewpdf%3FsectionId%3D36025"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 14 Jun 2024 11:47:40 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B1: Mittelfristige Finanzplanung 2024-2027</title>
                        <link>https://kv_le.antragsgruen.de/mv_20240617/mittelfristige-finanzplanung-2024-2027-62613</link>
                        <author>Vorstand (dort beschlossen am: 05.06.2024)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/mv_20240617/mittelfristige-finanzplanung-2024-2027-62613/embeddedpdf?file=%2Fmv_20240617%2Fmittelfristige-finanzplanung-2024-2027-62613%2Fviewpdf%3FsectionId%3D36025"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 14 Jun 2024 11:47:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Lehrgärten in Kindertagesstätten </title>
                        <link>https://kv_le.antragsgruen.de/mv_20240617/lehrgarten-in-kindertagesstatten-7904</link>
                        <author>AG Bildung, Gesundheit und Soziales (dort beschlossen am: 13.06.2024)</author>
                        <guid>https://kv_le.antragsgruen.de/mv_20240617/lehrgarten-in-kindertagesstatten-7904</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern, dass von der Stadtverwaltung ein Konzept erarbeitet wird, das die Einrichtung von Lehrgärten in Kindertagesstätten (Kitas) nach dem Vorbild von Schulgärten ermöglicht. Dieses Konzept soll zur Zielstellung haben, dass langfristig Kitas die Möglichkeit haben solche Lehrgärten einzurichten und zu betreiben. Das Konzept soll deshalb finanzielle und strukturelle Förderung zu diesem Zwecke sicherstellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dabei sollen im Konzept Analysen vorgesehen sein, in denen die verfügbaren Gartenflächen und personellen Ressourcen von Kindertagesstätten erfasst werden und mit den Leiter*innen der Kindertagesstätten ins Gespräch gekommen wird über die Umsetzbarkeit eines Lehrgartens für deren Einrichtung. Ferner soll das Konzept auch Finanzierungsmodelle umfassen, die die Kitas bei der Einrichtung und Pflege der Lehrgärten unterstützen, etwa durch kommunale Mittel, Globalbudgets oder Partnerschaften mit gemeinnützigen Organisationen, sowie der Förderung der Zusammenarbeit mit regionalen nachhaltigen Landwirtschaftbetrieben oder solidarischen Landwirtschaft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Konzept soll auch sicherstellen, dass die Lehrgärten langfristig in den Bildungsplan kommunaler Kindertagesstätten unter dem Aspekt der naturnahen Bildung integriert werden. Deshalb sollen die Pflege und Nutzung der Lehrgärten in den pädagogischen Alltag eingebunden werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für Grundschulen in Sachsen ist der Unterricht im Schulgarten während der Vegetationszeit (Oster- bis Herbstbferien) optionaler Teil des Sachkundeunterrichts. Viele Grundschulen haben daher bereits die Initiative ergriffen und einen Schulgarten eingerichtet, der durch die Schüler*innen unter Anleitung von Lehrer*innen gepflegt wird. Für Schüler*innen stellt das eine enorme Bereicherung des Schulalltags dar, nicht nur, weil es eine Abwechslung ist vom schnöden sitzen im Klassenzimmer, sondern auch, weil es alltagsnahe Inhalte vermittelt. Für viele Schüler*innen, deren Eltern in der Stadt keinen Garten haben, ist es auch eine wichtige Erfahrung für die Schüler*innen, um mit der Natur in Kontakt zu kommen. Dieses erfolgreiche Modell sollte es auch in Kindertagesstätten geben. Denn Bildung beginnt eben nicht mit der ersten Klasse, sondern schon weit davor. Dazu gehört auch Umweltbildung, um zu verstehen wie die Natur funktioniert, wie Ökosysteme aussehen und welche Wachstumsprozesse Pflanzen durchlaufen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Lehrgärten ermöglichen perspektivübergreifende Denk-, Arbeits- und Handlungsweisen. Sie bieten Kindern die Möglichkeit, den Umgang mit der Natur und den Anbau von Pflanzen spielerisch zu erlernen und ebenso motorische Fähigkeiten im Umgang mit Werkzeug uvm. zu meistern. Durch praktische Erfahrungen im Gartenbau wird den Kindern ein Verständnis für ökologische Zusammenhänge und nachhaltiges Handeln vermittelt. Diese Erfahrungen fördern nicht nur die naturwissenschaftliche Bildung (Blair, 2009) , sondern auch wichtige soziale Kompetenzen wie Teamarbeit und Verantwortung (Benkowitz &amp; Köhler, 2019). Das Lernen mit Kopf, Herz und Hand verbindet kognitives Lernen mit sozialem Lernen und vermittelt ethische Grundwerte, wie die Achtung vor dem Leben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Aufenthalt im Freien und die körperliche Betätigung im Garten haben positive Auswirkungen auf die Gesundheit der Kinder. Durch die Arbeit im Lehrgarten werden Motorik, Koordination und Ausdauer verbessert (Soga et al., 2017). Zusätzlich eröffnet die handlungsorientierte Auseinandersetzung mit dem Themenfeld Lehrgarten die Möglichkeit der Erweiterung des aktiven und passiven Wortschatzes und führt so auch erste bildungssprachliche Begriffe ein. Zudem kann der direkte Kontakt mit der Natur Stress reduzieren und das allgemeine Wohlbefinden steigern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In Lehrgärten lernen Kinder, woher ihre Nahrungsmittel kommen und wie sie angebaut werden. Dies kann zu einer bewussteren Ernährung und einem verantwortungsvolleren Umgang mit Lebensmitteln führen (Ozer, 2007). Kinder, die selbst Gemüse und Obst anbauen, sind eher bereit, diese auch zu probieren und zu konsumieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch die praktische Auseinandersetzung mit dem Anbau von Pflanzen und der Pflege von Gärten wird bei den Kindern ein Bewusstsein für Umweltschutz und Nachhaltigkeit gefördert. Dies trägt langfristig zu einer umweltbewussteren und nachhaltigeren Gesellschaft bei. Außerdem fördert es die Bildung für nachhaltige Entwicklung (Nitsch, 2023). Lehrgärten sind ein alltagsnahes Beispiel, um zu motivieren selbst Essen anzubauen, die Natur schätzen zu lernen, Biodiversität zu erkunden oder biologische Anbauweisen zu verstehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein weiterer Vorteil ist, dass durch das Anpflanzen von Lehrgärten im Kindergarten bereits früh die Allgemeinbildung gefördert wird. An dieses vorhandene Wissen kann in der Grundschule dann besser angeknüpft werden. Lehrgärten und das Lernen darin unterstützen außerdem reflektierendes und systematisches Lernen und fordern Kinder heraus sich mit ihrer Umwelt auseinander zu setzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Blair, D. (2009). The Child in the Garden: An Evaluative Review of the Benefits of School Gardening. <em>The Journal of Environmental Education. 40</em> (2), 15-38. <a href="https://doi.org/10.3200/JOEE.40.2.15-38">https://doi.org/10.3200/JOEE.40.2.15-38</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Benkowitz, D. &amp; Köhler, K. (2019, November 15). <em>Lernen im Schulgarten - Werden vorhandene Potentiale genutzt?</em><a href="https://phka.bsz-bw.de/frontdoor/deliver/index/docId/185/file/OPUS_2019_Schulgarten_Be_Koe_15_11_m_Autoren.pdf">https://phka.bsz-bw.de/frontdoor/deliver/index/docId/185/file/OPUS_2019_Schulgarten_Be_Koe_15_11_m_Autoren.pdf</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Soga M., Gaston K.J., &amp; Yamaura Y. (2017). Gardening is beneficial for health: A meta-analysis. <em>Preventive Medicine Reports, 5,</em> 92-99. <a href="https://doi.org/10.1016/j.pmedr.2016.11.007">https://doi.org/10.1016/j.pmedr.2016.11.007</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ozer, E. (2007). The Effects of School Gardens on Students and Schools: Conceptualization and Considerations for Maximizing Healthy Development. <em>Health Education &amp; Behaviour. 34</em> (6), 846 - 863. <a href="https://doi.org/10.1177/1090198106289002">https://doi.org/10.1177/1090198106289002</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nitsch, L. (2023). Schulgartenarbeit als Bildung für nachhaltige Entwicklung. <em>Potsdamer Beiträge zur Innovation des Sachunterrichts. 1 </em>(2). 13-35. <a href="https://doi.org/10.25932/publishup-57784">https://doi.org/10.25932/publishup-57784</a></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 13 Jun 2024 20:44:05 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Änderung der Satzung</title>
                        <link>https://kv_le.antragsgruen.de/mv_20240617/anderung-der-satzung-61296</link>
                        <author>Marco Tiedtke, Paula Piechotta und Jonathan Wiencke (dort beschlossen am: 10.06.2024)</author>
                        <guid>https://kv_le.antragsgruen.de/mv_20240617/anderung-der-satzung-61296</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Mitgliederversammlung beschließt, eine Ergänzung des §8 der Satzung des Kreisverbandes wie folgt:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Der Kreisvorstand</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Kreisvorstand besteht aus zwei Sprecher*innen, der/dem Schatzmeister*in, die den Geschäftsführenden Vorstand bilden, sowie bis zu neun Beisitzer*innen. Mindestens ein Sprecherinnenplatz muss an eine Frau vergeben werden. Mindestens die Hälfte der Plätze im Kreisvorstand muss an Frauen vergeben werden. Weiterhin ist ein Platz an eine Inter-, Transoder Nonbinary-Person zu vergeben. Ein Mitglied des Kreisvorstandes wird von der Mitgliederversammlung zur/zum europäischen und internationalen Koordinator*in gewählt. Ein Mitglied des Stadtvorstandes wird von der Mitgliederversammlung als frauen- und genderpolitische*r Sprecher*in gewählt. Dieses Amt muss mit einer Frau, Trans-, Inter- oder Nonbinary-Person besetzt werden. Zwei Plätze des Kreisvorstandes sind Mitgliedern vorbehalten, die zum Zeitpunkt der Wahl das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese sollen sich im Vorfeld der Wahl um ein Votum der Grünen Jugend Leipzig bemühen. Die Grüne Jugend Leipzig kann mit je zwei Personen an den Sitzungen des Kreisvorstands teilnehmen. Diese Personen werden von der Grünen Jugend Leipzig aus ihren Reihen gewählt und können sich im Verhinderungsfall vertreten lassen. Sie haben Rede-und Antragsrecht, sind aber nicht stimmberechtigt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>in</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Der Kreisvorstand</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Kreisvorstand besteht aus zwei Sprecher*innen, der/dem Schatzmeisterin, die den Geschäftsführenden Vorstand bilden, sowie bis zu neun Beisitzerinnen. Mindestens ein Sprecherinnenplatz muss an eine Frau vergeben werden. Mindestens die Hälfte der Plätze im Kreisvorstand muss an Frauen vergeben werden. Weiterhin ist ein Platz an eine Inter-, Transoder Nonbinary-Person zu vergeben. Ein Mitglied des Kreisvorstandes wird von der Mitgliederversammlung zur/zum europäischen und internationalen Koordinator*in gewählt. Ein Mitglied des Stadtvorstandes wird von der Mitgliederversammlung als frauen- und genderpolitische*r Sprecher*in gewählt. Dieses Amt muss mit einer Frau, Trans-, Inter- oder Nonbinary-Person besetzt werden. Zwei Plätze des Kreisvorstandes sind Mitgliedern vorbehalten, die zum Zeitpunkt der Wahl das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese sollen sich im Vorfeld der Wahl um ein Votum der Grünen Jugend Leipzig bemühen. Mandatsträger*innen dürfen Teil der gewählten Mitglieder des Vorstands sein, die Gruppe der Mandatsträger*innen darf jedoch keine eigene Mehrheit im Kreisvorstand haben. Die Grüne Jugend Leipzig kann mit je zwei Personen an den Sitzungen des Kreisvorstands teilnehmen. Diese Personen werden von der Grünen Jugend Leipzig aus ihren Reihen gewählt und können sich im Verhinderungsfall vertreten lassen. Sie haben Rede-und Antragsrecht, sind aber nicht stimmberechtigt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir sehen in anderen Kreisverbänden auch in Sachsen, dass eine Einbeziehung von Mandatsträger*innen als gewählten Vorstandsmitgliedern die Kreisverbandsarbeit professionalisieren und die Zusammenarbeit zwischen Parlamenten und Partei erheblich verbessern kann. Mandatsträger*innen im Vorstand sollten jedoch keine eigene Mehrheit im Kreisvorstand besitzen, weswegen dieser neue Passus in die Satzung eingefügt werden soll.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 12 Jun 2024 11:37:34 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Änderung der Finanzordnung</title>
                        <link>https://kv_le.antragsgruen.de/mv_20240617/motion/71650</link>
                        <author>Paula Piechotta, Marco Tiedtke (dort beschlossen am: 10.06.2024)</author>
                        <guid>https://kv_le.antragsgruen.de/mv_20240617/motion/71650</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung beschließt eine Änderung des §14 der Finanzordnung des Kreisverbandes von:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Der Monatsbeitrag für alle Mitglieder sollte ein Prozent des auf den Monat umgelegten Nettoeinkommens des Mitgliedes, mindestens jedoch 6,- € im Monat betragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Über den Mitgliedsbeitrag befindet die Kreisversammlung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Der Mindestbeitrag kann auf formlosen Antrag des Mitgliedes an den Vorstand für ein Jahr auf bis zu 3,- € ermäßigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. In besonderen Härtefällen kann der Vorstand weitere Ermäßigungen des Mindestbeitrages verfügen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Der Antrag auf Ermäßigung des Mindestbeitrages ist jährlich erneut zu stellen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>in nachfolgenden Text</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Die Mitglieder haben die Pflicht, regelmäßig Beiträge zu bezahlen; die Höhe des Beitrages soll mind. 1% des Nettoeinkommens betragen und 5 € pro Monat nicht unterschreiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Über den Mitgliedsbeitrag befindet die Mitgliederversammlung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Über Ausnahmen und Beitragsermäßigungen unter 5 € entscheidet der Vorstand auf formlosen Antrag.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. In besonderen Härtefällen kann der Vorstand weitere Ermäßigungen des Mindestbeitrages verfügen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Der Antrag auf Ermäßigung des Mindestbeitrages ist jährlich erneut zu stellen</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mdl.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 10 Jun 2024 23:55:39 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Änderung der Satzung</title>
                        <link>https://kv_le.antragsgruen.de/mv_20240617/anderung-der-satzung-13623</link>
                        <author>Marco Tiedtke, Paula Piechotta und Jonathan Wiencke (dort beschlossen am: 05.06.2024)</author>
                        <guid>https://kv_le.antragsgruen.de/mv_20240617/anderung-der-satzung-13623</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einfügen in die Satzung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;§3a Abweichende Regelungen zum Zeitraum von Delegierungen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag des Kreisvorstandes zu Beginn einer Mitgliederversammlung, auf welcher die regelmäßigen Delegiertenwahlen nach § 3 Abs. 1 stattfinden, beschließen, dass die Delegierten jeweils für den Zeitraum der nächsten zwei regelmäßigen Delegiertenversammlungen gewählt werden. Der entsprechende Antrag muss mit der ersten Aussendung zur Mitgliederversammlung versandt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Absatz 1 findet keine Anwendung für außerordentliche Delegiertenversammlungen.&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Satzung soll eine Möglichkeit eröffnen, dass wir für insbesondere kurz aufeinanderfolgende Landesdelegiertenversammlungen Delegierte gemeinsam wählen können.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 06 Jun 2024 19:12:12 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>